Hat FATCA für den Verbraucher Auswirkungen?

Die Umstellung auf die FATCA-Anforderungen stellen die ausländischen Finanzinstitutionen vor enorme Herausforderungen. Doch auch die Kunden können von den neuen Regelungen betroffen werden.

Der US-Gesetzgeber hat es sich zum Ziel gesetzt, alle amerikanischen Bürger, die mithilfe von im Ausland gelegenen Finanzinstituten ihre Steuern verkürzen, zur Rechenschaft zu ziehen. Grund dafür waren vor allem die wirtschaftlichen Folgen der Finanzkrise. Steuerhinterziehung kostet dem amerikanischen jährlich rund 100 Milliarden US-Dollar. Mit dem im März 2010 verabschiedeten Foreign Account Tax Compliance Act werden die Anforderungen gegenüber des bisher geltendem Qualified Intermediary-Regime (QI-Regime), das die Meldepflicht gegenüber den US-Finanzbehörden regelte, deutlich erweitert. Alle ausländischen Finanzinstitutionen (Foreign Financial Institutions – FFIs) müssen nun einen Vertrag mit dem Internal Revenue Service (IRS) abschließen und jährlich kontobezogene Daten über ihre US-Kunden offen legen (sog. Reporting).

Zahl der Reporting-Finanzinstitutionen verzehnfacht sich

Die Anzahl der Geldinstitute, die in Zukunft über ihre amerikanischen Kunden Bericht erstatten müssen, steigt von 5000 Geldinstituten, die bisher im Rahmen der QI-Regelungen Daten an den IRS weitergeben mussten, auf 140.000 bis 200.000 an, die nun betroffen sind. Das FATCA-Reporting muss erstmals am 1. Januar 2014 vorgenommen werden. Die Anforderungen sollten die Foreign Financial Institutions allerdings schon am 1. Juli 2013 erfüllt haben, wenn das Gesetz in Kraft tritt.

Mehr Kosten für Verbraucher durch FATCA

Die neuen FATCA-Regelungen wirken sich auch direkt auf die Verbraucher aus. So müssen Kunden ihre Bank, bei der sie ein Konto haben, vom Bankgeheimnis befreien und die Informationsweitergabe an den IRS genehmigen. Sind sie damit allerdings nicht einverstanden, muss das Finanzinstitut nach FATCA-Vorgaben das Konto schließen und sich somit von dem US-Kunden trennen. Die Schweiz befürchtet somit zu Recht eine Aufhebung des Bankgeheimnisses. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Kosten für die Umstellung der IT-Systeme auf die Kunden abgewälzt werden könnten.

Beschließt ein Finanzdienstleister, nicht mit der IRS zu kooperieren, wird es mit einer Strafsteuer von 30 Prozent auf Erträge aus allen US-Quellen belegt, wie beispielsweise Zinsen, Dividenden und Mieten. Diese Strafsteuer kann auch Privatanleger treffen, die somit einen Verlust von 30 Prozent auf ihre Wertpapiere einbüßen müssen.

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